Gutachten trotz Kostenvoranschlag: Sobald Sie in einem Unfall
unverschuldet verwickelt sind, geht das Theater los. Der Schaden
wird zwar der gegnerischen Versicherung gemeldet und Sie erhalten
zeitnah Post von der Versicherung mit der Bitte
"einen Kostenvoranschlag" einzureichen und oft mit dem Hinweis
Sie benötigen "kein Gutachten" da alle Kosten übernommen
werden. ABER VORSICHT!!! Wenn Sie ein Fahrzeug haben, welches
einen hohen Wert hat, oder relativ jung ist, haben Sie auch eine
Wertminderung die Sie geltend machen können. Daher ist die
Möglichkeit gegeben, dass Sie unter bestimmten Bedingungen
ein Gutachten einholen, obwohl schon ein Kostenvoranschlag
erstellt wurde. Rufen Sie uns an um mehr zu erfahren.
(KEINE Rechtsberatung)