Unfallschaden, was nun?

Als Wichtigstes gilt: Ruhe bewahren!!! Jetzt gilt es, die richtigen Entscheidungen zu treffen. 

Folgengenden Fragenkatalog sollten Sie jetzt abarbeiten!!!

  1. Ich habe den Unfall nicht verursacht, dann auf jeden Fall die Polizei rufen.
  2. Habe ich die persönlichen Daten des Unfallgegners (Adresse, Telefonnummer, etc).
  3. Prüfen Sie, ob der Fahrer auch der Halter des Fahrzeuges ist. Sonst benötigen Sie auch die Daten des Halters.
  4. Welche Versicherung hat der Unfallgegner und wie ist die Versicherungsnummer?
  5. Wie lautet die Schadennummer, nachdem der Fall gemeldet wurde?
  6. Jetzt brauche ich ggf. Rechtsbeistand (wird immer empfohlen), aber auf jeden Fall ein Gutachten.

Sobald Sie unverschuldet in einen Unfall verwickelt wurden, sollten Sie niemals auf einen Sachverständigen verzichten, der Ihnen ein unabhängiges Gutachten zu dem entstandenen Schaden erstellt. Sie als Geschädigter haben die alleinige Hoheit darüber, welchen Sachverständigen Sie wählen.

Merke: Ein Unfallverursacher oder weitere gegnerische Parteien dürfen Ihnen keine Vorgaben zur Abwicklung des Schadens oder Schadenanspruches machen. (nur ein Hinweis, keine Rechtsberatung).

Aber wie finde ich den richtigen Sachverständigen?

Achten Sie vor allem auf folgende Punkte, bevor Sie einen Sachverständigen verpflichten:

1. Prüfen Sie ob der Fachbereich des Sachverständigen auch mit der Aufgabenstellung einhergeht.

2. Wenden Sie sich ggf. an einen der großen Sachverständigenverbände, um dort entsprechende Empfehlungen zu erhalten.

3. Überprüfen Sie die Qualifikation und eventuelle Anerkennungen / Zertifizierungen des Sachverständigen.

Ein qualifizierter Sachverständiger verfügt über:

  1. Fundierte Berufsausbildung,
  2. Langjährige Berufserfahrung,
  3. Ausbildung zum Sachverständigen,
  4. Anerkennung und/oder Zertifizierung und
  5. Konstante Weiterbildung

Fragen Sie den potenziellen Sachverständigen an, indem Sie Ihr Problem kurz umreißen.

Prüfen Sie, ob das Auftreten des Sachverständigen professionell ist.

Klären Sie, ob der Sachverständige die von Ihnen geforderten Vorgaben (z.B. Einhaltung von Terminen, Transparenz in der Auftragsgestaltung, AGBs, Abwicklungsprozesse, etc) kennt und garantieren kann.

Die wichtigsten Punkte wie Zertifizierung incl. Zertifikat und Zertifikatsnummer, Mitgliedschaft bei einem Verband incl. Prüfungsurkunde, Transparenz in der Auftragsgestaltung (Downloads), AGBs, etc finden Sie hier auf der Homepage.

Da es Ihnen freisteht, den Sachverständigen zu wählen, können Sie mich jederzeit für die Beweissicherung und Feststellung des Schadenumfangs buchen. 

Auch die Ermittlung des Wertes bzw. Restwertes Ihres Fahrzeuges gehört zum Umfang und Erstellung eines vollständigen Gutachtens. 

Die Kosten für das Gutachten sind selbstverständlich vom Unfallgegner bzw. dessen Versicherung erstattungspflichtig.